NAQS-Warenbegleitzertifikat für Korea

Seit 01.02.2015 sind verarbeitete Bio-Produkte (>95% Bio-Anteil), welche gemäß VO (EG) 2018/848 und Durchführungsverordnungen idgF zertifiziert sind, gemäß NAQS-Richtlinien als gleichwertig anzusehen. Diese Anerkennung besteht für Bio-Produkte, die innerhalb der EU produziert bzw. verpackt werden. Der letzte Verarbeitungsschritt muss in der EU stattgefunden haben. 

Jede Bio-Exportsendung nach Süd-Korea muss von einem NAQS-Warenbegleitzertifikat begleitet werden. Dieses können wir als Ihre zuständige Bio-Kontrollstelle für jede Sendung ausstellen, sofern die Bestimmungen des Äquivalenzabkommens erfüllt sind.

Vorlage des NAQS-Warenbegleitzertifikates

Wir bitten Sie, uns hierzu alle notwendige Informationen vollständig zu übermitteln (die in Box 2 geforderte „Import Certificate Number“ wird durch uns vergeben): 

  • Warenbegleitdokument (d.h. idR Lieferschein) für die relevante Lieferung 
  • Falls nicht auf Lieferschein ersichtlich zusätzlich: HS Code für die relevanten Produkte und „Shipping Identification“ (idR Containernummer) 
Sollte der letzte Verarbeitungsschritt nicht von Ihrem Unternehmen (Feld 4) selbst durchgeführt sein, so müssen Sie uns zusätzlich den Letztverarbeiter und dessen Kontrollstelle bekannt geben (für Feld 13 bzw. 14).

Bitte senden Sie alle o.g. Unterlagen für die jeweilige Sendung mit dem Betreff „Ausstellungsantrag“ an: enzersfeld@abg.at 

Auf Basis der von Ihnen bekannt gegebenen Daten, stellen wir Ihnen gerne das NAQS-Warenbegleitzertifikat aus. Der Aufwand hierzu wird mit € 52,50/Stk. verrechnet, eventuell notwendiger Mehraufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt. 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!